Wer erledigt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind? Das Erwachsenenschutzgesetz sieht folgende Formen der Vorsorge und Vertretung vor:
In einer Erwachsenenvertreter-Verfügung können Sie bei voller oder geminderter Entscheidungsfähigkeit eine Person im Vorfeld bestimmen, die Sie später im Rahmen einer gewählten, gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung vertreten oder nicht vertreten soll.