Zuschuss zur Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen

Für eine bessere Leistbarkeit gibt es seit Jänner 2021 einen Zuschuss vom Land Oberösterreich für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt in einem oberösterreichischen Alten- und Pflegeheim.

Eine alte Frau lächelt.
Zwei Hände halten einen Geldschein.

Leistungen

Finanzieller Zuschuss für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt bis maximal 35,48 Euro (Stand 2024) für jeden begonnenen Kurzzeitpflegetag. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Kurzzeitpflegetage pro Kalenderjahr gewährt.

Voraussetzungen

  • Der Kurzzeitpflegeaufenthalt findet in einem für Kurzzeitpflege vorgesehenen Alten- und Pflegeheim in Oberösterreich statt
  • Das Einkommen von Personen, die mit ihrer/ihrem Ehegattin/Ehegatten bzw. eingetragenen Partner/in im gemeinsamen Haushalt leben, darf den Betrag von 3.842,92 Euro (= der doppelte Betrag des Ehegatten-Ausgleichszulagenrichtsatz für das Jahr 2024) nicht übersteigen. Bei allen anderen Personen darf das Einkommen den Betrag von 2.435,92 Euro (= der doppelte Betrag des Einzelpersonen-Ausgleichszulagenrichtsatz für das Jahr 2024) nicht übersteigen.

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Der Antrag ist bei dem Alten- und Pflegeheim einzubringen, in welchem der Kurzzeitpflegeaufenthalt in Anspruch genommen wird. Das Ansuchen wird dann vom Alten- und Pflegeheim zur Entscheidung an das Amt der OÖ. Landesregierung weitergeleitet.

Der Zuschuss kann aber auch mittels Antragsformular schriftlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen:

  • aktuelle Einkommensnachweise der Antragstellerin/ des Antragstellers bzw. ggfs. der/des Ehegattin/ Ehegatten bzw. eingetragenen Partners/in
  • aktuelle Meldebestätigung
  • Rechnung des Alten- und Pflegeheims (im Original)

Antragsfrist: Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des Kurzzeitpflegeaufenthalts eingebracht werden.

Wohin muss ich mich wenden?

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
E-Mail so.post@ooe.gv.at

Häufige Fragen

Ja, sofern der Rechnungsbetrag noch nicht voll ausgeschöpft wurde.

Nein, eine Förderung ist bereits ab einem Kurzzeitpflegetag bis max. 21 Tage pro Kalenderjahr möglich.

Der Zuschuss zur Kurzzeitpflege kann auch mehrmals pro Jahr, jedoch für max. 21 Tage pro Kalenderjahr beantragt werden. Nicht ausgeschöpfte Tage können nicht in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.