Zuwendung zu Pflegekursen

Neben Geduld und Einfühlungsvermögen erfordert die Betreuung und Pflege von Angehörigen oft auch Fachwissen. Mit dieser Zuwendung wird der Besuch eines Pflegekurses oder einer Schulung finanziell gefördert. Denn Wissen schafft Sicherheit im Tun, kann die Pflege zu Hause erleichtern und physischer und psychischer Überlastung entgegenwirken.

Geldscheine und ein Ordner mit der Aufschrift "Fördermittel".
Ältere Frau mit Brille sitzt mit ihrer Betreuerin auf einer Couch - sie halten sich die Hände.

Leistungen

  • Förderung von Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Höhe von jährlich max. € 200,- pro pflegebedürftiger Person.
  • Folgende Kurs- und Schulungsinhalte werden beispielsweise vermittelt:

  • Basiswissen in der Pflege
  • Fachliche Anleitungen für zu Hause
  • Sturzvermeidung
  • Umgang mit Demenzerkrankungen
  • Tipps zur Körperpflege

  • Online-Schulungen und Online-Kurse können ebenfalls gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Nahes Angehörigenverhältnis zwischen dem*der pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person, dazu zählen:

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern)
  • Ehegatt*in, eingetragene Partner*in, Lebensgefährt*in
  • Wahl-,Stief-, Pflegekinder
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Schwiegerkinder und Schwiegereltern
  • Schwäger*innen

  • Die pflegebedürftige Person muss Pflegegeld beziehen.
  • Das monatliche Netto-Gesamteinkommen der Kurs-/Schulungsteilnehmer*innen zum Zeitpunkt der Absolvierung der Kurs- oder Schulungsmaßnahme darf € 2.000,- nicht übersteigen.
  • Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je unterhaltsberechtigten Angehörigen (z.B. Kind) um € 400,-, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um € 600,-.
  • Es muss sich um professionelle Schulungs- oder Kursmaßnahmen handeln.

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung ist per Antrag beim Sozialministeriumservice OÖ einzubringen.

Antragsfrist: Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Absolvierung der Maßnahme gestellt werden.

Wohin muss ich mich wenden?

Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4020 Linz
Tel.: 0732/7604-0
Fax: 05 99 88 – 4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Häufige Fragen

Professionell im Sinne dieser Richtlinien sind Pflegekurse von Vortragenden, die einen Beruf mit einer Befugnis zur Erbringung von Pflegetätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) haben, das bedeutet z.B. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Pflege(fach)assistent*innen.

Zu den Ausbildungs- oder Schulungsmaßnahmen können insbesondere von gemeinnützigen Vereinen angebotene Kurse für pflegende Angehörige gezählt werden.

Es wird nur das Einkommen der*des pflegenden Angehörigen (also jener Person, die den Kurs/die Schulung absolviert) herangezogen. Als Einkommen gilt jede regelmäßig zufließende Geldleistung (z.B. Lohn und Gehalt, Pension, Mieteinnahmen, Pacht, etc.). Nicht zum Einkommen zählen etwa Familienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Sonderzahlungen, etc.

Ja, es können mehrere Kurs- und Schulungsmaßnahmen gefördert werden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von € 200,- pro Jahr. D.h. Sie können zuwarten und einen gesammelten Antrag für mehrere Kurse stellen. Zu beachten ist jedoch die Antragsfrist von 12 Monaten ab Absolvierung der Kurs- oder Schulungsmaßnahme.

Dem Ansuchen sind insbesondere anzuschließen:

  • Nachweis über die Absolvierung eines Pflegekurses (z.B. Teilnahmebestätigung)
  • Rechnung des professionellen Pflegekurses oder ein gleichzuhaltender Nachweis über die angefallenen Kosten
  • aus der Rechnung bzw. dem Nachweis muss die Dauer des Pflegekurses ersichtlich sein
  • Einkommensnachweise