24-Stunden-Betreuung

Hier finden Sie alle aktuellen Meldungen rund um die 24-Stunden-Betreuung in Zeiten von Corona.

  • 3G-Regelung für selbstständige Personenbetreuer*innen (05.03.2022):
    Gemäß der Covid-19 Basismaßnahmenverordnung gilt seit 05.03.2022 auch für selbstständige Personenbetreuer*innen die 3G-Regel am Arbeitsplatz, d.h. sie müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Zusätzlich ist bei unmittelbarem Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen. Neben der 3G-Regelung wird weiterhin empfohlen, den Gesundheitszustand laufend zu beobachten und die Hygieneregeln bestmöglich einzuhalten. Welche Nachweise für die 3G-Regel gelten, finden Sie hier.
  • Kostenersatz für Covid-19 Testkosten für Betreuungskräfte und Screening-Programm bis 30.06.2022 verlängert (15.04.22):
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    Ausländische PCR- oder Antigen-Testkosten im Zeitraum vom 01.03.2020 bis vorerst 30.06.2022 werden mit max. 60 Euro rückerstattet.
    - Privat initiierte inländische PCR- oder Antigen-Testkosten im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 werden mit max. 85 Euro rückerstattet.
    - Privat initiierte inländische PCR- oder Antigen-Testkosten im Zeitraum von 01.04.2022 bis vorerst 30.06.2022 werden mit max. 35 Euro rückerstattet.

    Achtung: Eine Kostenrückerstattung für die oben angeführten Testkosten (dh. für Ausgaben die bis zum 30.06.2022 angefallen sind) ist noch bis 31.12.2022 möglich. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
  • Sonderbetreuungszeit bei Ausfall einer 24-Stunden-Betreuung ist ausgelaufen (08.11.2022): Die Sonderbetreuungszeit Phase 6 für pflegebedürftige nahe Angehörige konnte im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 08.07.2022 konsumiert werden. Eine Antragstellung war noch bis 19.08.2022 möglich - nun ist die Sonderbetreuungszeit ausgelaufen.
    Die Sonderbetreuungszeit Phase 7 umfasst pflegende Angehörige im Zusammenhang mit dem Ausfall einer 24-Stunden-Betreuung nicht mehr als Zielgruppe. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
  • Einreisebestimmungen nach Österreich (gültig ab 16.05.2022):
    Aufgrund der epidemiologischen Lage entfällt die generelle 3G-Nachweis-Pflicht für die Einreise nach Österreich ab 16. Mai 2022.