Corona Testungen

Hier gibt es alle Informationen zu Testmöglichkeiten in Oberösterreich.

Wichtig: Nach einem positiven Testergebnis, nach Kontakt mit einer infizierten Person oder nach Auftreten von typischen Symptomen ist die Meldung eines COVID19-Verdachtsfalls erforderlich. Seit kurzem ist die Meldung nicht nur telefonisch unter 1450, sondern auch online unter 1450.ooe.gv.at möglich.

Corona Test-Angebote ab 1. April 2022

Mit April wird auch in Oberösterreich das Test-Angebot den neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Künftig werden den Bürgerinnen und Bürgern fünf PCR- und fünf Antigen-Tests pro Person und Monat kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Die fünf kostenlosen PCR-Tests werden über das bewährte System von "OÖ gurgelt" bei den SPAR-Märkten ausgegeben oder bei den Apotheken durchgeführt.

    Man muss entweder auf der Website von "OÖ gurgelt" oder schriftlich in der Apotheke bekanntgeben, für welches Testsystem man sich für das aktuelle Monat entscheidet. In einem Monat ist also nur entweder PCR-Testen über "OÖ gurgelt" oder in der Apotheke möglich.
    Die Gurgeltests von "OÖ gurgelt" werden auch weiterhin zu 10 Stück (Bedarf für 2 Monate) über Spar niederschwellig und flächendeckend weitergeführt. Die Sonntags-Abholung über SparExpress und McDonalds bleibt ebenfalls bestehen. Jetzt im April können ausnahmsweise fünf weitere PCR-Tests verwendet werden, wenn man vorhandene Tests noch im eigenen Haushalt hat.

  • Die fünf kostenlosen Antigentests werden, wie in ganz Österreich, in den Apotheken zur Verfügung stehen (bundesweit erst ab 09.04.2022). Die Anmeldung und die Anleitung zur Durchführung der kostenfreien Antigen-Tests wird in gewohnter Weise über das Selbsttest-Portal erfolgen, so wie das bisher schon bei den Wohnzimmertests der Fall war.

  • Für die behördlichen Testungen bzw. Freitestmöglichkeiten wird es auch weiterhin eine eigene Schiene über das Rote Kreuz an den behördlichen Teststraßen geben. Für die Möglichkeit der Freitestung wird in bereits gewohnter Weise ein Gurgelset mit nach Hause gegeben.

  • Für Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen ist vor Ort eine zusätzliche Antigen-Testung in Form eines Selbsttests möglich.

  • Laut Vorgaben des Bundes können nachstehende Personengruppen zusätzliche PCR-Testungen in den teilnehmenden Apotheken in Anspruch nehmen:

    - Besucher*innen, Begleitpersonen, Bewohner**innen, Mitarbeiter*innen sowie externe Dienstleister*innen mit Bewohner*innen- bzw. Patient*innenkontakt in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Krankenanstalten und Kuranstalten.
    - Weiters gehören dazu Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleister, Personenbetreuer*innen in der 24-Stunden-Betreuung, persönliche Assistent*innen von Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Mitarbeiter*innen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen, Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten sowie Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Einrichtungen der Flüchtlingsbetreuung und der Wohnungslosenhilfe.

Alle Infos über die Teststandorte und deren Öffnungszeiten sind hier.