Neu: Angehörigenbonus

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus ohne Selbst- und Weiterversicherung

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich € 125,-. Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.

Angehörige, die im Rahmen der Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung begünstigt versichert sind, erhalten den Angehörigenbonus von Amts wegen. Das heißt, es ist kein Antrag erforderlich und der Bonus wird automatisch ausbezahlt.

Pflegende Angehörige, die diese begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung nicht beziehen, müssen einen Antrag stellen.

Nähere Informationen zum Angehörigenbonus sowie den Antrag finden Sie hier. Informationen erhalten Sie auch bei der Pflege-Hotline unter der Telefonnummer 051 775 775.