Pflegereform Teil II

Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Mit 18 Maßnahmen des zweiten Teils der Pflegereform sollen die Rahmenbedingungen für jene, die Pflege leisten, verbessert werden. Kürzlich wurden diese Maßnahmen veröffentlicht.

Nachfolgend finden Sie jene Maßnahmen, die insbesondere für Angehörige älterer pflegebedürftiger Menschen relevant sind:

Verbesserungen in der 24-Stunden-Betreuung:

  • Erhöhung der Förderung: Spätestens ab 1. September 2023 wird die Förderung von € 640,- auf € 800,- für zwei selbstständige Betreuungskräfte (bzw. von € 1.280,- auf € 1.600,- für unselbstständige Betreuungskräfte) erhöht.
  • Ausweitung der Hausbesuche zur Qualitätskontrolle: Zur Absicherung der Qualität in der 24-Stunden-Betreuung sollen künftig bis zu vier Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpersonal erfolgen.
  • Teilbarkeit: Selbstständige 24-Stunden-Betreuer*innen dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen.
  • Beratung, Supervision und E-Learning: Die Schaffung von Beratungszentren für 24-Stunden-Betreuer*innen sowie kostenlose Supervisionsangebote und e-learning Angebote sollen zusätzlich die Qualität in der Betreuung erhöhen.
  • Transparenz bei der Abrechnung: Neue Vorgaben sollen die Transparenz bei der Abrechnung für Betreute sowie Betreuer*innen erhöhen.

Verbesserungen für pflegende Angehörige:

  • Angehörigenbonus: Die Zugangsvoraussetzungen wurden noch einmal angepasst – mehr dazu lesen Sie hier.
  • Pflege- und Familienhospizkarenz auch für Selbstständige: Künftig sollen auch Selbständige für die Pflege und Betreuung kranker oder schwerstkranker Angehörige in Pflegekarenz bzw. Familienhospizkarenz gehen können.
  • Pflegegeldeinstufung durch Pflegekräfte: Die Erstbegutachtung im Pflegegeldverfahren erfolgt bisher durch Ärzt*innen. Künftig soll auch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal die Erstbegutachtung durchführen können.
  • Ausweitung der Angehörigengespräche: Einen Angehörigen zu betreuen und pflegen kann körperlich als auch psychisch herausfordernd sein. Das Angehörigengespräch gibt Tipps zur Stressbewältigung und zum Umgang mit der Situation. Künftig sollen die Gespräche von bisher 5 Gesprächstermine auf 10 Einheiten jährlich ausgeweitet werden.

Weitere Informationen zur Pflegereform finden Sie hier.