Förderung erhöht

Wer zu Hause im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung betreut und gepflegt wird, kann um finanzielle Förderung ansuchen. Mit 1. September 2023 wurde nun die Förderhöhe erhöht:

  • für eine selbstständige Betreuungskraft von € 320,- auf € 400,- bzw. für zwei selbstständige Betreuungskräfte von € 640,- auf € 800,-
  • für eine unselbstständige Betreuungskraft von € 640,- auf € 800,- bzw. für zwei unselbstständige Betreuungskräfte von € 1.280,- auf € 1.600,-
  • Zusätzlich zur Valorisierung der Förderbeträge gilt seit 1. September 2023 die sogenannte „28-Tage Regelung“. Diese besagt, dass jene Förderwerber*innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich 800,- erhalten.

Alle betroffenen Personen erhalten den erhöhten Betrag automatisch in voller Höhe und es ist diesbezüglich keine gesonderte Antragstellung nötig.

Informationen zum Angebot der 24-Stunden-Betreuung finden Sie hier.
Informationen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung finden Sie hier.

Quelle und weitere Informationen: www.sozialminiseriumservice.at