Neu: Patientenverfügung und Vertretungen

Patientenverfügung

Sie möchten die Grenzen medizinischer Behandlungen selbst bestimmen? Mit einer Patientenverfügung können Sie im Vorfeld festlegen, welche medizinischen, lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Falle eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung ablehnen.

Diese Erklärung wird dann wirksam, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, z.B. weil Sie sich im künstlichen Tiefschlaf befinden. Solange Sie entscheidungsfähig sind, zählt immer Ihr aktueller Wille.

Eine Patientenverfügung können gesunde wie auch erkrankte Menschen abschließen. Weitere Informationen finde Sie hier.

Vorsorgevollmacht und Vertretungen

Wer erledigt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind? Das Erwachsenenschutzgesetz sieht vier Formen der Vorsorge und Vertretung vor. Je nachdem, ob und wie weit eine Person noch entscheidungsfähig ist, gibt es unterschiedliche Formen der Vorsorge und Vertretung. So soll sichergestellt werden, dass die Vertretung nur in jenen Bereichen erfolgt, in denen sie auch tatsächlich unbedingt erforderlich ist.

Welche Formen der Erwachsenenvertretung möglich sind, und wie Sie eine Person im Vorfeld bestimmen, die Sie später im Rahmen einer gewählten, gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung vertreten oder nicht vertreten soll, lesen Sie hier.