Pflegefreistellung

Wenn nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder erkranken, können Arbeitnehmer*innen in Österreich eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen.

Neu seit 1. November 2023:

  • Sie haben für alle Personen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben (Haushaltsmitglieder) ein Recht auf Pflegefreistellung – somit z.B. auch für Geschwister.
  • Für nahe Angehörige haben Sie auch dann ein Recht auf Pflegefreistellung, wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt; also beispielsweise auch für einen Elternteil, der in einem anderen Ort wohnt.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Pflegefreistellung.