Tipps für steuerliche Absetzbarkeit

In der ORF-Sendung „Guten Morgen Österreich“ vom 27. Februar erklärt Steuerexpertin Mag.a Andrea Müller-Dobler, wie Pflegekosten steuerlich geltend gemacht werden können. Denn Leistungen in Zusammenhang mit der Pflege können sowohl bei der Betreuung zu Hause, als auch bei der Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim geltend gemacht werden.

Dabei können alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen, geltend gemacht werden, z.B. Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung, Kosten für mobile Pflege oder für ein Alten- oder Pflegeheim, Kosten für Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Hörgeräte, Kosten für notwendige Wohnraumadaptierungen, Fahrtkosten zu Ärzt*innen oder ins Krankenhaus etc.

Die Pflegebedürftigkeit kann entweder durch den Bezug des Pflegegeldes, oder mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

Sämtliche Belege müssen aufgehoben werden, und es wird empfohlen Aufzeichnungen zu führen, um z.B. Arzt- oder Krankenhausbesuche nachweisen zu können.

Es gibt drei Beiträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Sie können bis 4. März nachgesehen werden.

Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie hier.